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creative eye Filmproduktion| Bachemer Str. 209 | 50935 Köln

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Filmproduktion durch Jannis Triebkorn / creative eye Filmproduktion

§ 1 GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder
entgegenstehende Bedingungen werden von Jannis Triebkorn nicht anerkannt, sofern er
diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Sie gelten auch für alle zukünftigen
Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn Jannis Triebkorn in Kenntnis
abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Leistungen erbringt.

§ 2 ANGEBOT UND ANNAHME
Sofern die Verbindlichkeit eines Angebots nicht ausdrücklich bestätigt ist, sind alle Angebote
freibleibend.
Jannis Triebkorn ist berechtigt, insofern die Bestellung des Auftraggebers ein Angebot im
Sinne von § 145 BGB darstellt, dieses innerhalb einer Frist von einer Woche anzunehmen. Der
Auftraggeber ist für die Dauer von einer Woche an das Angebot gebunden.
Für den Fall, dass an dem Angebot Änderungen und/ oder Ergänzungen vorgenommen
werden, stellt dies ein neues Angebot dar, an welches Jannis Triebkorn wiederum ab dem
Datum des Zugangs beim Auftraggeber für eine Woche gebunden ist.

§ 3 STORNIERUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER
Der Auftraggeber kann den Auftrag vorzeitig stornieren. Bei einer vorzeitigen Stornierung trägt der
Auftraggeber die bereits tatsächlich angefallenen Kosten, insofern für die Drehvorbereitung, Planung
und Drehgenehmigungen bereits Aufwendungen angefallen sind.
Bei einer Stornierung eine Woche vor dem geplanten Ausführungsdatum fallen darüber hinaus
zusätzlich 10% der vereinbarten Vergütung an.
Erfolgt die Stornierung 24 Stunden oder weniger vor dem geplanten Ausführungsdatum fallen 50% der
vereinbarten Vergütung an; sofern jedoch bereits Aufbau der Technik am geplanten Einsatzort erfolgt
ist die Vergütung in vollem Umfang geschuldet.
Eine Anrechnung ersparter Aufwendungen und eine Anrechnung von tatsächlich erzieltem bzw.
böswillig unterlassenem Zwischenverdienst gemäß §§ 649 S. 1 Halbsatz 2 BGB findet in den Fällen der
vorzeitigen Beendigung durch den Auftraggeber nicht statt.
Einschränkungen der Stornierung durch den Auftraggeber:
Die vorangehenden Absätze zur Stornierung durch den Auftraggeber finden keine Anwendung, wenn
die vorzeitige Beendigung aus Gründen erfolgt, die nicht in der Sphäre des Auftraggebers liegen und
auf höherer Gewalt beruhen. Hierzu zählen insbesondere die Unmöglichkeit der Ausführung des
Auftrages wegen politischer Umstürze, Krankheit oder Tod einer am Produktionsprozess beteiligten,
nicht zu ersetzenden Person.
Der Auftraggeber erstattet in jedem Fall bei einer vorzeitigen Stornierung die Kosten der
nachgewiesenen Auslagen, insbesondere Fahrt- und Übernachtungskosten.

§ 4 RÜCKTRITTSRECHT
Jannis Triebkorn ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn
• die Erbringung der Leistung objektiv oder subjektiv im Sinne des § 275 BGB unmöglich ist.
• aufgrund äußerer Bedingungen eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags nicht möglich
ist, bzw. dieser nicht ohne eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit der beteiligten Personen
und / oder der eingesetzten Technik ausgeführt werden kann,
Der Rücktritt ist gegenüber dem Auftraggeber in Textform zu erklären und zu begründen.
Sollte der Rücktritt aus Gründen erfolgen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, bleibt der
Vergütungsanspruch aufrechterhalten.
In jedem Falle schuldet der Auftraggeber bei einem Rücktritt durch Jannis Triebkorn die Erstattung der
nachgewiesenen Auslagen, insbesondere Fahrt- und Übernachtungskosten.

§ 5 LEISTUNGSERBRINGUNG
Bei der durch Jannis Triebkorn zu erbringenden Leistung handelt es sich um die Anfertigung eines oder
mehrerer Filme in digitaler Form, wie es in dem entsprechenden Angebot und der Projektskizzierung
festgehalten ist
Die Herstellung des Films erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder
genehmigten Drehbuchs/Storyboards, Layout-Films und/oder des schriftlich niedergelegten
Ergebnisses der letzten Besprechung vor Drehbeginn.
Jannis Triebkorn wird den Film nach dem zugrunde liegenden Drehbuch in einer Qualität herstellen,
die dem durch seine Musterrolle erwiesenen Qualitätsstandards seines Betriebes entspricht. Dabei
gelten Referenzen, die dem Auftraggeber zugespielt wurden oder aber frei zugängliche Arbeitsproben
der Website https://creative-eye.de
Jannis Triebkorn trägt die ausschließliche Verantwortung für die technische und künstlerische
Gestaltung des Films als Ganzes und seiner Teile.
Die Verantwortlichkeit für die sachliche Richtigkeit des Inhalts des Films und die rechtliche Zulässigkeit
trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen insoweit befolgt worden sind.

§ 6 Kosten
Der vereinbarte Herstellungspreis bezieht sich auf sämtliche Kosten der Erstellung des digitalen
Ergebnisses, sofern nicht anders vereinbart. Der Preisrahmen ist für Jannis Triebkorn verbindlich,
sofern der Film nach den bei Auftragserteilung gegebenen Richtlinien und Unterlagen hergestellt wird.
Etwaige Mehrkostenforderungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers werden durch
Jannis Triebkorn vorher angekündigt.
Die Auswahl der Schauspieler, Modelle und Sprecher bedarf der Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Wünscht der Auftraggeber die Beschäftigung von Darstellern, Sprechern oder sonstigen
Mitwirkenden, die aufgrund ihrer herausragenden Stellung oder aus anderen Gründen
Honorarforderungen über dem branchenüblichen Durchschnitt stellen, hat er die hierdurch
entstehenden Mehrkosten zu tragen.

§ 7 Herstellung
Die Herstellung beginnt mit der schriftlich oder abweichend per Mail bestätigten letzten Besprechung
vor der Produktion oder, sofern ein solches nicht erfolgt, mit der Annahme des schriftlichen Auftrags.
Jannis Triebkorn gibt dem Auftraggeber bzw. einem Vertreter der verantwortlichen Agentur die
Möglichkeit, bei allen entscheidenden Phasen der Filmherstellung anwesend zu sein. Der Auftraggeber
oder die verantwortliche Agentur verpflichtet sich, vor Beginn der Herstellung einen verantwortlichen
Mitarbeiter benennen, der allein befugt ist, anstehende Fragen zu entscheiden und Weisungen zu
erteilen. Weisungen dieses Beauftragten während der Filmherstellung sind auch dann verbindlich,
wenn sie nicht schriftlich bestätigt werden.
Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, Jannis Triebkorn im Rahmen der Vertragsdurchführung
(Bild-, Ton-, Text-)Materialien zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese umgehend und in einem
gängigen, verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine aufwendige Konvertierung des vom
Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der
Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Jannis Triebkorn die
zur Nutzung und Veröffentlichung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

§ 8 Arbeitszeiten
Die Produktionszeiten („Drehzeiten“) sind so kalkuliert, dass sie inkl. Aufbau- und Abbauphasen 10
(zehn) Stunden nicht überschreiten. Alle Kalkulationen sind auf Basis dieser maximalen Arbeitszeit pro
Tag berechnet. Sind längere Arbeiten erforderlich, so werden dem Auftraggeber die Überstunden mit
150% des dem Tagessatz entsprechenden Stundensatzes für jedes Teammitglied in Rechnung gestellt.
Zusätzliche Kosten für Equipment, Spesen o.ä. (bspw. verspätete Equipment-Rückgage) die durch die
Mehrarbeit entstehen, trägt der Auftraggeber.

§ 9 Abnahme
Jannis Triebkorn wird unmittelbar nach Fertigstellung des Films dem Auftraggeber eine Musterkopie
zustellen. Die Zustellung erfolgt entweder per Upload auf einen Server oder per Einstellungszustellung
auf einem Datenträger. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Erklärung darüber abzugeben, ob er
den Film in der hergestellten Fassung abnimmt. Erfolgt innerhalb von 7 Tagen keine Äußerung des
Auftraggebers, gilt der Film als abgenommen.
Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung
erfolgen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Beanstandungen, die auf rein künstlerischen
Gesichtspunkten im Rahmen der Konzeption beruhen, können lediglich einmalig geltend gemacht
werden. Jannis Triebkorn ist nicht verpflichtet, nach erfolgter Korrektur weitere rein künstlerische
Änderungen vorzunehmen.
Der Auftraggeber kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks
bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn Jannis Triebkorn diese Pflichtverletzung zu
vertreten hat. Künstlerische Differenzen innerhalb der vereinbarten Konzeption stellen keinen Mangel
dar.
Sofern der Film nach dem genehmigten Drehbuch gefertigt ist und qualitativ den Anforderungen
entspricht, und, soweit er vom Drehbuch abweicht, nur Abweichungen enthält, die auf Weisungen des
Auftraggebers beruhen oder von diesem genehmigt sind, ist der Auftraggeber zur Abnahme
verpflichtet (Ausschluss so genannter Geschmacksretouren).
Im Übrigen gelten für etwaige Mängel die gesetzlichen Vorschriften.

§ 10 Lieferfrist
Der Zeitpunkt der Ablieferung der Musterkopie wird zwischen Jannis Triebkorn und Auftraggeber bei
der letzten Besprechung vor Produktionsbeginn festgelegt. Jannis Triebkorn unterrichtet den
Auftraggeber über den zeitlichen Ablauf der Herstellungsarbeiten, sofern der Auftraggeber diesen
Wunsch ausdrücklich äußert.
Erkennt Jannis Triebkorn, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, hat der den Auftraggeber
unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu unterrichten.
Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus
sonstigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von
Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.), kann der
Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die
Herstellungszeit verzögerte bzw. unterbrochen war. Die Voraussetzung dafür ist, dass binnen dieser
Zeit bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die Fertigstellung möglich ist.
Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers
um mehr als 5 Monate, so ist Jannis Triebkorn berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin
angefallene Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen.
Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die Jannis Triebkorn trotz Einhaltung der gebotenen
Sorgfalt nicht beeinflussen kann ( z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine
Störungen der Telekommunikation etc.), verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend.
Hält Jannis Triebkorn den Abgabetermin nicht ein, ist der Auftraggeber verpflichtet, ihm eine
angemessenen Nachfrist zu setzen, binnen derer Jannis Triebkorn die Musterkopie abzuliefern hat. Im
Übrigen gelten für die Haftung die gesetzlichen Vorschriften.

§ 11 Rechteübertragung
Jannis Triebkorn verpflichtet sich, die Rechte in dem Umfang zu erwerben, wie es zur Verwirklichung
des Vertragszwecks erforderlich ist. Demzufolge überträgt Jannis Triebkorn dem Auftraggeber die
ausschließlichen Nutzungsrechte an und aus dem Film zur Verwertung im vereinbarten Umfang
(zeitlich und räumlich), soweit sie Jannis Triebkorn selbst zustehen, von den Filmschaffenden nach den
bestehenden Tarifverträgen übertragen worden sind oder in anderer Weise von dem Berechtigten im
handelsüblichen Rahmen erworben sind.
Beabsichtigt der Auftraggeber nach Fertigstellung des Films eine Ausdehnung des Nutzungsrechts
hinsichtlich einer zeitlichen oder räumlichen Beschränkung, wird Jannis Triebkorn, soweit dieses
möglich ist, dem Auftraggeber die entsprechenden Nutzungsrechte gegen Zahlung der üblichen oder,
sofern eine solche nicht feststellbar ist, einer angemessenen Vergütung abtreten. Die entsprechende
Verlängerung oder Ausdehnung der Nutzungsrechte wird Jannis Triebkorn nur aus wichtigem Grund
verweigern.
Will der Auftraggeber über die vereinbarte Nutzung des Films hinaus Rechte am Film erwerben, muss
hierüber mit Jannis Triebkorn eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.
Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, insbesondere
das ausschließliche Recht den Film im Fernsehen auszustrahlen und in öffentlichen Filmtheatern
vorzuführen sowie Kopien des Films zu verbreiten. Soweit die Tonträger-, Aufführung- und
Senderechte der GEMA oder ähnlichen Organisationen zustehen, werden diese nicht übertragen.
Der Auftraggeber hat das Recht, fremdsprachliche Fassungen des Films herzustellen oder herstellen zu
lassen, den Film in fremden Sprachen zu synchronisieren oder zu untertiteln. Hierdurch darf das
künstlerische Ansehen der Beteiligten nicht gröblich verletzt werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen oder von Jannis Triebkorn genehmigten
Änderungen durch Jannis Triebkorn selbst vornehmen zu lassen. Es sei denn, dies ist aus
wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen unzumutbar.
Der Auftraggeber ist befugt, das Nutzungsrecht im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung ganz
oder teilweise zu übertragen oder die Rechte durch Dritte ausüben zu lassen.
Die Übertragung der Nutzungsrechte durch Jannis Triebkorn steht unter der aufschiebenden
Bedingung der vollständig eingegangenen Zahlung der Produktionskosten für den Film.
Das Eigentum an dem Bild- und Tonnegativ sowie an allen für die Herstellung des Films von Jannis
Triebkorn selbst erstellten Materialen wie Drehbücher, Unterlagen verbleiben bei Jannis Triebkorn. Er
überträgt dem Auftraggeber keine Rechte hinsichtlich der während der Herstellung des Films
entstandenen Materialen und Unterlagen, insbesondere auch nicht hinsichtlich der während eines
etwaigen Castings entstandenen Aufnahmen.
Jannis Triebkorn steht dafür ein, dass er über die übertragenen Rechte noch nicht anderweitig verfügt
hat und dass diese Rechte nicht gegen Urheberrechte oder sonstige Persönlichkeitsrechte eines
Dritten verstoßen. Jannis Triebkorn stellt auf eigene Kosten den Auftraggeber von allen Ansprüchen
Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der
Auftraggeber wird Jannis Triebkorn unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter
informieren. Andernfalls erlischt der Freistellungsanspruch.
Insofern es sich bei der Filmproduktion um die filmische Begleitung einer Großveranstaltung
(Eventfilmproduktion) handelt, so versichert der Auftraggeber, dass er die Bestätigung aller Personen
eingeholt hat die auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers im Film zu sehen sein sollen. Dies gilt
insbesondere auch dann, wenn es sich um eine nicht öffentliche Veranstaltung handelt.
Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf Jannis Triebkorn – unbeschadet etwaiger
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich
der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber Änderungen vornehmen,
die unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung
nicht mehr vorliegt oder für den Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

§ 12 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Filmherstellungskosten erfolgt rein netto. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt
folgende Zahlungsregelung: 20% (Zwanzig Prozent) bei Auftragserteilung 80% (Achtzig Prozent) bei
Abgabe des Films.

Für Liveproduktionen gilt grundsätzlich eine Anzahlung in Höhe von 50% der kalkulierten
Gesamtkosten, zahlbar ohne Abzüge bis zwei Wochen vor der geplanten Live-Produktion.
Das Zahlungsziel für den Rechnungsbetrag beträgt 14 Tage ab Zugang der Rechnung.
Soweit in der Preiskalkulation Vorkosten, wie Reisen, Casting und Motivsuche aufgeführt sind, werden
diese bei Auftragserteilung in voller Höhe fällig.
Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung im Verzug oder ist ausdrücklich Stundung vereinbart
worden, hat der Auftraggeber Zinsen in der Höhe zu übernehmen, wie sie Jannis Triebkorn von der
Hausbank in Rechnung gestellt werden (einschließlich etwaiger Provisionen und
Kreditbearbeitungskosten), mindestens jedoch in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank.

§ 13 Kopien und Aufbewahrung
Jannis Triebkorn darf sich Kopien des produzierten Films für eigene Werbezwecke (z.B. auf der
Webseite) herstellen und diese vorführen.
Das Original Bild- und Ton-Material sowie etwaige für die Ergänzung oder auch Änderung
üblicherweise benötigten Materialien werden von Jannis Triebkorn für ein Jahr aufbewahrt.
Nach Ablauf des Jahres muss die Agentur oder der Auftraggeber selbstständig entscheiden, ob das
Material weiter – ab dann kostenpflichtig – eingelagert oder vernichtet werden soll. Jannis Triebkorn
erinnert nicht vor oder zu Ablauf des Jahres an die bevorstehende Löschung des Materials

§ 14 HAFTUNG
Hat der Auftraggeber nach der Auftragserteilung, aber vor Beginn der Herstellung Änderungswünsche,
ist Jannis Triebkorn verpflichtet, die Änderungen – notfalls kostenpflichtig – vorzunehmen oder
vornehmen zu lassen, soweit die Änderungen nicht so in die künstlerische und technische Gestaltung
eingreifen, dass Jannis Triebkorn die Verantwortung nicht übernehmen kann. Im letzteren Fall ist
Jannis Triebkorn berechtigt, die Änderung abzulehnen. Dem Auftraggeber steht dann ein gesondertes
Kündigungsrecht zu. Die bis dahin angefallenen Kosten der Produktion, Planung und andere Kosten die
in dem Zusammenhang mit dem Projekt angefallen sind, hat der Auftraggeber zu erstatten.
Änderungswünsche nach Beginn der Herstellung sind nur zu berücksichtigen, wenn eine Einigung über
die zusätzlichen Kosten erfolgt, und Jannis Triebkorn ihnen zustimmt.
Werden Aufnahmen auf Veranlassung des Auftraggebers in dessen eigenen oder in fremden Werken
oder Betrieben durchgeführt, ist eine Haftung von Jannis Triebkorn für Betriebsstörungen
ausgeschlossen.
Jannis Triebkorn trägt das Risiko des Verlustes, der Beschädigung oder des Missratens des Films bis zur
Abnahme. Jannis Triebkorn versichert das Rohmaterial bzw. die Aufzeichnung während der Produktion
in Höhe der Gesamtproduktionskosten, so dass die unverzügliche Neuherstellung des Werks finanziell
gewährleistet ist, falls das Material verloren geht. Jannis Triebkorn haftet für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Bei Verlust bzw. Beschädigung des Jannis Triebkorn zur Bearbeitung übergebenen
Materials beschränkt sich die Haftung auf die Ersatzlieferung des Rohmaterials in der Länge der
verloren gegangenen oder beschädigten Teile. Für den Verlust von Daten und Programmen haftet
Jannis Triebkorn insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen
hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten
mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die vorstehenden Regelungen gelten
auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und freiberufliche Mitarbeiter von Jannis Triebkorn.

§ 15 Schlussbestimmungen
Abänderungen dieser allgemeinen Bedingungen und ihnen vorhergehender besonderer
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erklärungen per Fax oder per E-Mail gelten entsprechend.
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Geltung der
übrigen Bestimmungen unberührt.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Köln.